Schulbus in Stein AR
Es gibt ein ausführliches Schulbus-Dokument. Dieses ist bei der Schulleitung zu beziehen. Es wird zirka eine Woche vor Schuljahresschluss allen Lernenden und Erziehungsberechtigen, die Anrecht auf Schulbusbenützung haben, abgegeben.
Schulbus-Regelung- Der Schulbus ist seit dem Juni 2008 im Besitz der Gemeinde.
- Nur die Lernenden des 1. und 2. Kindergartens sowie der Unterstufe (1. bis 3. Primarklasse) dürfen diesen Bus benützen.
- Ausnahmeregelungen für andere Schülerinnen und Schüler müssen vorgängig mit der jeweiligen Klassenlehrkraft abgemacht werden (spezielles Formular).
- Kinder, die näher als einen Kilometer vom Schulareal entfernt wohnen, haben kein Recht den Schulbus zu benützen.
- Der Schulbus hält nur an den vorgegebenen Haltestellen (siehe Busrouten-Plan). Die angegebenen Zeiten sind Richtzeiten.
- Die Benützer sollten drei Minuten vor der angegebenen Abfahrtszeit bereit stehen, denn die Zeiten können sich je nach Strassenverhältnissen und Verkehr etwas verschieben.
- Auf Kinder, die unpünktlich sind, kann der Schulbus nicht warten.
- Die letzte Nachmittagstour findet nur dann statt, wenn Schulbusbenützerinnen oder -benutzer der Unterstufe Unterricht haben.
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