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Schulbus in Stein AR


Es gibt ein ausführliches Schulbus-Dokument. Dieses ist bei der Schulleitung zu beziehen. Es wird zirka eine Woche vor Schuljahresschluss allen Lernenden und Erziehungsberechtigen, die Anrecht auf Schulbusbenützung haben, abgegeben.

Schulbus-Regelung
  1. Der Schulbus ist seit dem Juni 2008 im Besitz der Gemeinde.
  2. Nur die Lernenden des 1. und 2. Kindergartens sowie der Unterstufe (1. bis 3. Primarklasse) dürfen diesen Bus benützen.
  3. Ausnahmeregelungen für andere Schülerinnen und Schüler müssen vorgängig mit der jeweiligen Klassenlehrkraft abgemacht werden (spezielles Formular).
  4. Kinder, die näher als einen Kilometer vom Schulareal entfernt wohnen, haben kein Recht den Schulbus zu benützen.
  5. Der Schulbus hält nur an den vorgegebenen Haltestellen (siehe Busrouten-Plan). Die angegebenen Zeiten sind Richtzeiten.
  6. Die Benützer sollten drei Minuten vor der angegebenen Abfahrtszeit bereit stehen, denn die Zeiten können sich je nach Strassenverhältnissen und Verkehr etwas verschieben.
  7. Auf Kinder, die unpünktlich sind, kann der Schulbus nicht warten.
  8. Die letzte Nachmittagstour findet nur dann statt, wenn Schulbusbenützerinnen oder -benutzer der Unterstufe Unterricht haben.